AGB
UPROCK Einzelhandels & Vertriebs GmbH, Am Erlenbruch 5a, 44227 Dortmund
Allgemeine Geschäftsbedingungen (ausschließlich für den GROßHANDEL)
§ 1 Allgemeines
1. Für die gesamte Geschäftsbeziehung mit Wiederverkäufern / Händlern (Großhandel) gelten ausschließlich diese allgemeinen Geschäftsbedingungen. Abweichende Bedingungen des Kunden bedürfen unserer Zustimmung. Wir liefern nur an Wiederverkäufer oder in deren Auftrag. Erstbezieher bitten wir um entsprechenden Nachweis.
2. Die Waren werden ausschließlich in den in unseren jeweils aktuellen Katalogen oder Prospekten angegebenen Ausführungen, Verpackungseinheiten bzw. Mindestmengen geliefert. Soweit Waren im aktuellen Katalog oder Prospekt nicht genannt sind, ist die Mindestmenge, die von unserem Lieferanten vorgeschriebene Abnahmemenge bzw. Verpackungseinheit.
3. Technische Änderungen im Sinne eines technischen Fortschritts bleiben vorbehalten. Änderungen in Ausstattung, Form, Farbe und Gewicht bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten.
4. Mündliche Vereinbarungen und Nebenabrede, sowie Abweichungen von diesen Bedingungen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit in jedem Fall der schriftlichen Bestätigung.
§ 2 Auftragserteilung
1. Sämtliche Bestellungen müssen schriftlich abgegeben werden.
2. Nicht ausreichend frankierte Bestellungen werden nicht angenommen.
3. Die Bestellung ist ein bindendes Angebot.
§ 3 Lieferung und Kosten
1. Die Lieferung erfolgt schnellstens, eine feste Lieferzeit kann jedoch nicht zugesagt werden.
2. Lieferung erfolgt nur, solange der Vorrat reicht. Die Lieferfähigkeit sämtlicher Produkte bleibt vorbehalten.
3. Die Gefahr geht, auch wenn der Verkäufer die Transportkosten trägt, auf den Käufer über, sobald die Ware das Lieferwerk verlassen hat.
4. Höhere Gewalt und betriebliche oder außerbetriebliche Störungen jeder Art (Streik, Rohstoffmangel, Versandstörungen etc.) berechtigen den Verkäufer, für die Dauer der Störung übernommene Lieferverpflichtungen aufzuschieben, abzuändern oder aufzuheben.
5. Schadensersatzansprüche wegen verzögerter Lieferung und sonstige Ansprüche sind ausgeschlossen.
6. Lieferungen erfolgen „ab Werk“. Sämtliche Porto- und Frachtkosten trägt der Kunde in voller Höhe. Gleiches gilt für alle weitern mit der Lieferung verbundenen Kosten.
7. Teillieferungen bleiben vorbehalten.
8. Nichtlieferbare Artikel werden automatisch bei der nächsten Lieferung mitgeliefert, es sei denn der Kunde erklärt unmittelbar nach Erhalt der ersten Teillieferung schriftlich, dass er keine Nachlieferung von derzeitig nicht lieferbaren Artikeln wünscht.
§ 4 Preise / Versand
1. Es gelten die in unseren jeweils aktuellen Katalogen oder Prospekten angegebenen Händlereinkaufspreise (netto) unverzollt und unversteuert zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer ab Lager Dortmund, soweit mit dem jeweiligen Kunden keine einzelvertraglich Preisabsprache getroffen wird.
2. Die Versandkosten im Inland sind der jeweils aktuellen Versandkostentabelle zu entnehmen oder werden vor Auftragserteilung auf Nachfrage für die angefragten Waren von uns mitgeteilt.
3. Wir behalten uns die Wahl des Versandweges und des Verpackungsmaterials vor. Bei besonderen Versand- und Verpackungswünschen trägt der Käufer die Mehrkosten.
4. Bei Lieferungen ins Ausland erfolgt diese ab Werk und unverzollt. Kosten für Zollabfertigung, Steuern und Bankgebühren im Bestimmungsland sowie sämtliche Mehrkosten für den Versand ins Ausland gehen zu Lasten des Empfängers.
5. Preis- und Versandkostenänderungen bleiben vorbehalten. Bei bereits geschlossenen Verträgen ist eine Veränderung des vereinbarten Preises ausgeschlossen. Sollte in der Zeit zwischen Auftragsbestätigung und Lieferung aus irgendeinem Grund eine Erhöhung oder Ermäßigung der Preise eintreten, so wird der am Tag der Lieferung gültige Preis berechnet.
§ 5 Zahlungsbedingungen
1. Wir liefern - vorbehaltlich einzelvertraglicher Regelungen - nach Wunsch des Kunden gegen Vorkasse (auch mittels Bankeinzug) oder Nachnahme.
2. Bei Hereingabe von Schecks gehen alle Spesen und zusätzliche Kosten zu Lasten des Käufers. Die Hereingabe von Wechseln bedarf der Zustimmung. Auch in diesem Fall gehen alle Spesen zu Lasten des Käufers. Die Zahlung gilt erst mit der Einlösung und unwiderruflichen Gutschrift auf unserem Konto als bewirkt.
3. Zahlungen in Briefmarken oder Bargeld wird nicht akzeptiert.
4. Der Käufer ist nicht berechtigt, wegen Beanstandung, Mangelrügen oder Schadenersatzansprüchen jeglicher Art gegen eine Forderung aufzurechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht auszuüben, es sei denn seine Gegenansprüche sind rechtskräftig festgestellt oder von uns anerkannt.
5. In Fällen, wo vor oder bei Lieferung Umstände hinsichtlich der wirtschaftlichen Verhältnisse der Käufers bekannt wurden, welche die künftigen Ansprüche nicht hinreichend gesichert oder gar gefährdet erscheinen lassen, kann Vorauszahlung und Sicherheit verlangt werden. Wir sind in diesem Fall ferner berechtigt, ohne Nachfristsetzung und Ablehnungsandrohung vom ‘Vertrag zurückzutreten“ und Schadenersatz zu verlangen.
§ 6 Rückgabe / Retouren
1. Die Rückgabe von unbeschädigten mangelfreien Waren ist grundsätzlich ausgeschlossen.
2. Es bleibt uns vorbehalten, in Ausnahmefällen auch unbeschädigte mangelfreie Ware gegen Erstattung des Kaufpreises im Wege der Gutschrift zurückzunehmen (Retoure). Die Rücknahme erfolgt ausschließlich im Wege der Gutschrift. Eine Rückzahlung des Kaufpreises ist ausgeschlossen.
Eine Rücknahme erfolgt nur nach vorheriger schriftlicher Retourenfreigabe durch uns. Retouren werden nur akzeptiert, wenn die Retourenware in handelsüblichen Umverpackungen verpackt wird und „frei Haus“ mit einem Lieferschein zurückgesandt wird.
3. Darüber hinaus besteht kein Rückgabe- und Retourenrecht.
4. Rücksendungen, die unvollständig oder beschädigt sind, werden von uns nicht entgegengenommen, bzw. auf Kosten des Kunden zurückgesandt. Unfreie Sendungen werden nicht angenommen.
§ 7 Gewährleistung
1. Mängel sind unverzüglich nach Erhalt der Ware schriftlich mitzuteilen. Die Beanstandung ist nicht mehr zulässig, wenn dem Verkäufer ein Nachprüfen der beanstandeten Ware nicht mehr möglich ist oder eine unverzügliche schriftliche Mängelanzeige unterblieben ist.
2. Im Gewährleistungsfall erfolgt nach unserer Wahl Nachbesserung, Ersatzlieferung oder Erteilung einer Gutschrift. Sollte die Nachbesserung wiederholt fehlschlagen, kann der Kunde nach seiner Wahl Wandlung oder Minderung verlangen.
3. Weitergehende Ansprüche des Kunden, insbesondere Schadensersatzansprüche, sind ausgeschlossen, soweit nicht wir oder unsere Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig den Schaden verursacht haben.
4. Wird eine vertragswesentliche Pflicht fahrlässig verletzt, so ist unsere Haftung auf den voraussehbaren Schaden begrenzt.
5. Technisch bedingte, handelsübliche sowie geringfügige Abweichungen in Maß, Gewicht, Stoff und Farbe der Waren sind kein Grund zur Beanstandung.
6. Die Geltendmachung von Mängelrügen berechtigt nicht zur Zahlungsverweigerung und befreit den Käufer nicht von der Annahme und sachgemäßen Lagerungspflicht.
§ 8 Transportschäden / Verlust
1. Erkennt der Kunde bei Erhalt der Lieferung Schäden an der Verpackung, hat er bei Annahme der Ware von dem Transportunternehmer die Beschädigung schriftlich bestätigen zu lassen oder uns unverzügliche eine schriftlich Mitteilung zu machen, dass die Annahme wegen der beschädigten Verpackung unter Vorbehalt geschieht.
2. Transportschäden, die erst nach dem Auspacken der Ware festgestellt werden, müssen uns unverzüglich schriftlich gemeldet werden. Die Beanstandung ist nicht mehr zulässig, wenn dem Verkäufer ein Nachprüfen der beanstandeten Ware nicht mehr möglich ist oder eine fristgerechte schriftliche Mängelanzeige unterblieben ist.
3. Verluste sind unverzüglich vom Transportunternehmen bestätigen zu lassen und schriftlich bei uns zu melden. Diesbezügliche Beanstandungen und damit verbunden Schadensersatzansprüche sind, soweit Bestätigung und Meldung nicht erfolgt ausgeschlossen, soweit nicht wir oder unsere Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig den Schaden verursacht haben.
§ 9 Eigentumsvorbehalt
1. Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur völligen Bezahlung vor. Der Besteller ist verpflichtet, und jeden Wechsel seines Wohnortes/ seines Geschäftssitzes unverzügliche anzuzeigen, solange noch Forderungen wegen gelieferter Waren offen stehen oder die Waren noch nicht geliefert worden sind.
Der Käufer ist nicht berechtigt, die Ware zu verpfänden oder zur Sicherheit zu übereignen.
2. Zugriffe Dritter auf die dem Verkäufer noch gehörenden Erzeugnisse und Forderungen sind vom Käufer unverzüglich mitzuteilen.
3. Dabei hat der Käufer die Kosten all der Maßnahmen zu tragen, die dem Verkäufer zur Beseitigung solcher Zugriffe geeignet erscheinen; dies gilt insbesondere für Kosten von Interventionsprozessen.
4. Eine Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache wird stets für uns vorgenommen. Wird die Kaufsache mit anderen nicht uns gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache zu den bearbeiteten Gegenständen zur Zeit der Bearbeitung.
§ 10 Datenschutz
Es wird gewährleistet, dass die deutschen Datenschutzvorschriften beachtet werden und die anlässlich von Bestellungen anfallenden Kundendaten (darunter fallen Informationen wie Ihr richtiger Name, Firmenname, Rechtsform, Ansprechpartner, Adressen, Postanschriften, Telefon- Faxnummern, Emailadressen) lediglich im Zusammenhang mit der Abwicklung der Bestellung erhoben, bearbeitet, gespeichert und genutzt werden sowie zu internen Marktforschungs- und zu eigenen Marketingzwecken verwendet werden.Soweit die Nutzung für interne Marktforschungs- und zu eigenen Marketingzwecken nicht gewünscht wird, sind sie berechtigt, dieser Nutzung jederzeit durch Sendung einer entsprechenden schriftlichen Mitteilung an uns zu widersprechen. Sie können den die gespeicherten Daten jederzeit schriftlich abfragen.
§ 11 Erfüllungsort und Gerichtsstand
1. Als Erfüllungsort wird Dortmund vereinbart.
2. Bei Verträgen mit Vollkaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtlichen Sondervermögens gilt Dortmund oder ein anderer Gerichtsstand unserer Wahl als vereinbart, sowie dann, wenn Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat, nach Abschluss des Vertrages seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus diesem Gebiet verlegt oder wenn der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klagerhebung nicht bekannt ist.
3. Auf sämtliche Rechtsverhältnisse, auch mit ausländischen Geschäftspartnern, findet deutsches Recht Anwendung. Die Anwendung des UN-Übereinkommens über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11.04.1988 sowie sämtliche andere internationalen Übereinkünfte sind ausgeschlossen.
§ 12 Gültigkeit dieser Bedingungen
Ein unter Hinweis auf die vorstehenden Bedingungen geschlossener Vertrag bleibt auch bei etwaiger rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Punkte der Bedingungen wirksam.
UPROCK GmbH, Dortmund, November 2008